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In früheren Jahrzehnten musste jeder, der ein Anlageportfolio aufbauen wollte, einen Makler oder ein Finanzinstitut in Anspruch nehmen, der die gewünschten Wertpapiere kaufte, wie etwa bestimmte Aktien oder Staats- bzw. Unternehmensanleihen. Die unmittelbaren Kosten für den Kauf oder Verkauf dieser Vermögenswerte mussten die Anleger bei jeder einzelnen Transaktion selbst tragen. Zudem mussten sie ihre eigenen Anlageentscheidungen treffen oder jemanden damit beauftragen.
Das änderte sich mit der Entwicklung von Investmentfonds. Im Jahr 1985 verfasste die EU-Kommission dann die erste OGAW-Richtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie schuf EU-weit einheitliche Regelungen für die Auflage und Verwaltung für Publikumsfonds, öffnete Vertriebsmöglichkeiten in allen EU-Ländern und enthielt darüber hinaus bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Anleger. Die OGAW-Regelungen sahen die Diversifikation der Vermögenswerte vor (damit die Wertentwicklung von nur wenigen Anlagen nicht über Erfolg oder Misserfolg eines ganzen Fonds entscheidet) und legten fest, dass die Vermögenswerte bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Diese Regelungen haben sich seit über zwei Jahrzehnten bewährt, sind bis heute gültig und werden stetig weiterentwickelt.
Seit den 1980er-Jahren wurden weitere OGAW-Vorschriften entwickelt, sodass die Investoren nach wie vor von dieser kosteneffizienten Möglichkeit profitieren, mit einer einzigen Transaktion in ein breites Spektrum von Vermögenswerten zu investieren. Der Kauf und Verkauf von Fondsanteilen kann schnell erfolgen, ist einfach und erschwinglich und in täglichen, wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Abständen möglich. Manche Investoren haben vielleicht die Zeit, ihre Anlagen selbst zu verwalten, doch für die meisten Anleger sind Fonds jedoch die effizienteste Art und Weise, ihr Geld für sich arbeiten zu lassen.
