Anlegerschutz und Regulierung

Investoren in OGAW-Fonds profitieren von der obligatorischen Diversifikation der Vermögenswerte sowie von der Gewissheit, dass die Vermögenswerte des Fonds von einer unabhängigen Depotbank sicher verwahrt werden. Dies bedeutet: Sollte die Fondsgesellschaft in Konkurs gehen, gehören die Vermögenswerte den Fondsanlegern und können nicht herangezogen werden, um die Gläubiger der Fondsgesellschaft auszuzahlen. Fondsgesellschaften und Finanzdienstleister für OGAW-Fonds benötigen eine Zulassung der Finanzaufsicht in ihrem Heimatland. In Luxemburg ist dies die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).

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